Häufige Fragen von Arbeitnehmenden
Haben Sie Fragen? Wir beantworten sie gern. Auf häufig gestellte Fragen finden Sie gleich hier eine Antwort. Alle andern beantworten wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Das ist sehr unterschiedlich, und es wäre nicht seriös, dazu eine Pauschalprognose abzugeben. Wir tun alles, um möglichst schnell eine passende Stelle für Sie zu finden.
Wie schnell das gelingt, hängt auch von der Flexibilität und Kompromissbereitschaft aller Beteiligten ab – und vom Handlungsspielraum, den uns der Stellenbewerber zugesteht.
Je offener und flexibler Sie sind, desto eher werden wir fündig.
Ja. Seit dem 1. Januar 2012 haben temporär Arbeitende in der Schweiz einen eigenen Fonds für die Weiterbildung.
Wer temporär arbeitet, hat bereits nach 22 Einsatztagen Anspruch auf maximal 5000 Franken für Kursgebühren und 2300 Franken für Lohnausfall.
Ja. Bei der ASOAG sind Sie in Bezug auf Ihren Lohn den Festangestellten gleichgestellt.
Bei uns gilt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Nein, weder lohnmässig noch versicherungstechnisch.
Mit dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih sind Sie in jeglicher Hinsicht bestens abgesichert – je nach Branche sogar noch besser als bei einer Festanstellung, wenn kein GAV existiert.
Am besten kontaktieren Sie Ihren Berater bei uns und teilen ihm Ihr Anliegen mit, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Gesetzlich geregelt ist die Kündigungsfrist von zwei Tagen innerhalb der Probezeit.
Sehr gerne! Wir sind stets an neuen Kandidatinnen und Kandidaten interessiert.
Senden Sie uns einfach Ihre Bewerbung. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.