Dank des Gesamtarbeitsvertrags «Personalverleih» sind Ihre temporären Mitarbeitenden für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bei uns versichert.
Und wir sind schnell: Wenn Sie uns kontaktieren, teilen wir Ihnen innerhalb eines Arbeitstages mit, ob wir Ihnen sofort eine geeignete Person vorschlagen können. Ein Vermittlungshonorar wird erst fällig, wenn die Person ihre Stelle bei Ihnen angetreten hat.
Wussten Sie, dass seit der Einführung des GAV Personalverleih unsere temporären Mitarbeitenden nach 22 Arbeitstagen / 178 Arbeitsstunden die Möglichkeit haben, eine Weiterbildung zu beantragen? Wenn Sie wünschen, dass Ihre temporäre Mitarbeiterin / Ihr temporärer Mitarbeiter sein fehlendes Wissen mit einer Weiterbildung auffrischt, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Sie profitieren ausserdem von unserer 8-Stunden-Garantie: Wenn Sie die von uns vermittelte Person nach Ablauf des ersten Arbeitstages nicht weiter beschäftigen möchten, zahlen Sie gar nichts.